Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis: Der ausführliche Inhalt dieser Seite folgt in Kürze.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgen mit dem offiziellen Geschäftsbetrieb nach Handelsregistereintrag und werden durch einen auf IT-/Datenschutzrecht spezialisierten Anwalt entworfen. Bis dahin gelten individuelle Vereinbarungen gemäß unserem Angebots-Schreiben.
Produktspezifische Hinweise
Hinweis zur Wirksamkeit von Virenscans (Svelnor Scan)
Virenscanner erkennen nur Bedrohungen, die bereits bekannt und in den verwendeten Datenbanken erfasst sind. Brandneue, stark verschleierte oder gezielt für einen einzelnen Empfänger gebaute Schadsoftware wird von keinem Virenscanner zuverlässig erkannt.
Ein Prüf-Ergebnis „Keine bekannten Bedrohungen gefunden" durch Svelnor Scan ist daher ein Indiz, aber keine Zusicherung oder Garantie der Unbedenklichkeit der geprüften Datei. Die Svelnor GmbH übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Schadfreiheit geprüfter Dateien und keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung geprüfter Dateien entstehen. Die Entscheidung über den Einsatz einer Datei verbleibt beim Nutzer.